Satzung
Satzung
Angenommen durch die Hauptversammlung am 20.12.1998
§ 1 Name und Sitz der Vereins
Der Verein führt den Namen "Lucky-Zebras 97 (1. Internet-Fanclub des Meidericher SV 02 e.V. Duisburg)". Er hat den Sitz in Duisburg.
§ 2a Zweck des Vereins
Der Verein bezweckt die Förderung der Kommunikation zwischen Fußballfans, sowie die Informationsmöglichkeit über das sportliche Abschneiden des " MSV Duisburg 1902 e.V. ". Der Verein ist antirassistisch, sowie parteipolitisch, religiös neutral und unabhängig. Die Mitglieder des Vereins distanzieren sich ausdrücklich von körperlicher Gewaltanwendung jeder Art.
§ 2b Beitritt in Organisationen
Der Verein kann anderen Organisation beitreten, die die gleichen Ziele wie der Verein vertreten. Die Hauptversammlung beschließt den Beitritt mit einfacher Mehrheit.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich, entweder per Anmeldeformular auf der Lucky-Zebras Internetseite oder per E-Mail bei unserer Mitgliederverwaltung einzureichen. Die Aufnahme erfolgt nach Eingang des Mitgliedbeitrages. Sollte innerhalb eines Monats keine Überweisung eingehen, entfällt der Antrag. Die Mitglieder erhalten nach einmonatiger Zugehörigkeit Wahl- und Stimmrecht.
§ 4 Austritt und Ausschluß
Die Austrittserklärung eines Mitglieds muß dem Verein schriftlich (bzw. per E-Mail) angezeigt werden. Der Austritt ist jederzeit möglich. Der Ausschluß aus dem Verein erfolgt unter Angabe von Gründen durch den Vorstand. Gegen den Ausschluß ist Berufung durch eine Anhörung bei einer außerordentlichen Hauptversammlung möglich. Mit dem Austritt oder dem Verlust der Mitgliedschaft erlöschen alle Mitgliedsrechte. Gründe für einen Ausschluß sind beharrliche Verstöße gegen die Satzung des Vereins, Schädigung des Vereins in der Öffentlichkeit oder wenn den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachgekommen wird.
§ 5 Beitrag
Der Vereinsbeitrag und möglicherweise anfallende Sonderzahlungen werden durch die Jahreshauptversammlung festgesetzt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Es ist ein Jahresbeitrag zu entrichten. Der Zeitpunkt des Eintritts im Jahr spielt keine Rolle. Der Jahresbeitrag beträgt 15,- €. Der Jahresbeitrag ist innerhalb des Monats Januar eines jeden Jahres bzw. innerhalb einer Frist von einem Monat nach Anmeldung auf das Konto der Lucky Zebras zu überweisen. Bei Versäumnis erfolgt eine Mahnung. Bei Nichtbeachten der Mahnung kommt es zum Ausschluß aus dem Fanclub. Über Erlaß oder Stundung von Beiträgen entscheidet gegebenenfalls der Vorstand.
§ 6 Organe
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Hauptversammlung.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus bis zu fünf Personen. Die Geschäftsverteilung erfolgt in eigener Zuständigkeit.
§ 8 Rücktritt eines Vorstandsmitglieds
Sollte ein Vorstandsmitglied zurücktreten, ist innerhalb von sechs Wochen eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um den Vorstandsposten neu zu besetzen.
§ 9 Misstrauensvotum gegen ein Vorstandsmitglied
Sprechen sich mehr als die Hälfte aller Wahl- und Stimmberechtigten gegen ein Vorstandsmitglied aus, ist innerhalb von sechs Wochen eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um den Vorstandsposten neu zu besetzen.
§ 10 Vertretungsbefugnis
Der Vorstand vertritt den Verein gemäß § 26 BGB, und zwar jeweils zwei in Gemeinschaft.
§ 11 Vermögen des Vereins
Der Kassenwart hat die Aufsicht über das gesamte Vermögen und das Kassen- und Rechnungswesen.
§ 12 Hauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung hat bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres stattzufinden. Es steht dem Vorstand frei, außerordentliche Hauptversammlungen einzuberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn ein Mitglied unter Angabe von Zweck und Grund eine solche beantragt. Die Frist beträgt in diesem Fall sechs Wochen nach Eingang des Antrags. Die Jahreshauptversammlung und außerordentliche Hauptversammlungen sind beschlussfähig, wenn sie durch schriftliche Einladung (bzw. per E-Mail) den Mitgliedern mindestens zehn Tage vorher bekanntgegeben wurden. Anträge für die Jahreshauptversammlung und für außerordentliche Hauptversammlungen sind beim Vorstand mindestens drei Wochen vor deren Abhaltung schriftlich (bzw. per E-Mail) einzureichen. Eine Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, sofern die Frist für die Bekanntgabe eingehalten wurde. Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren den Vorstand und zwei Kassenprüfer. Die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung und außerordentlicher Hauptversammlung sind schriftlich festzuhalten und vom Vorstand zu unterzeichnen.
§ 13 Abstimmung und Wahlen
Sämtliche Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, sowie den vorab abgegebenen E-Mail-Stimmen. Eine Änderung der Satzung kann nur durch eine ¾ Mehrheit der erschienen Mitglieder in einer Hauptversammlung beschlossen werden. Geheime Wahl muß auf Antrag eines Mitgliedes erfolgen.
§ 14 Kassenprüfer
Die Kassenprüfer sind Beauftragte der Jahreshauptversammlung und berechtigt und verpflichtet die Kassenführung des Vereins zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist von ihnen auf der Jahreshauptversammlung Bericht zu erstatten. Die Kassenprüfer dürfen kein anderes Amt im Verein bekleiden.
§ 15 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die nur zu diesem Grunde einberufen wurde, mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart vertretungsberechtigte Liquidatoren. Das nach der Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an eine von der Mitgliederversammlung zu wählende gemeinnützige, karitative Einrichtung oder Organisation.
